AGBs.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ideenspinner werbeagentur og.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in Kraft, sobald der Auftrag durch den Auftraggeber erteilt wurde.
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der ideenspinner werbeagentur og und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die ideenspinner werbeagentur og in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltslos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn die ideenspinner werbeagentur og ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der ideenspinner werbeagentur og und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder erteilte Auftrag an die ideenspinner werbeagentur og ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der ideenspinner werbeagentur og weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die ideenspinner werbeagentur og, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.4 Die ideenspinner werbeagentur og überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der ideenspinner werbeagentur og.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Das Urheberrecht verbleibt bei der ideenspinner werbeagentur og sofern nicht anders vereinbart. Die Nutzungsrechte beinhalten nicht das verändern oder bearbeiten des Werks.
2.6 Die ideenspinner werbeagentur og hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die ideenspinner werbeagentur og zu Schadenersatz. Ohne diesen Urheber-Hinweis kann die ideenspinner werbeagentur og Schadenersatz verlangen. Die ideenspinner werbeagentur og ist zur Anbringung ihres Logos und der Internetadresse auf jedem von Ihr entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Diese begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt wie im Angebot ausgefertigt. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen sind.
3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die ideenspinner werbeagentur og berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4. Sonderleistungen, Nebenkosten
4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Die ideenspinner werbeagentur og ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der ideenspinner werbeagentur og abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die ideenspinner werbeagentur og im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden vom Auftraggeber erstattet.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Vereinbarte Lieferzeiten können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber die benötigten Daten, Informationen und Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistung seitens der ideenspinner werbeagentur og, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30% bei Präsentation und 40% nach Ablieferung.
5.4 Bei Zahlungsverzug berechnet die ideenspinner werbeagentur og Verzugszinsen in Höhe von 8%.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Der Erwerb von Eigentumsrechten wird individuell vereinbart und verrechnet.
6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die ideenspinner werbeagentur og zu retournieren, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
7. Digitale Daten
7.1 Die ideenspinner werbeagentur og ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber zu übergeben. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2 Hat die ideenspinner werbeagentur og dem Auftraggeber Daten/Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der ideenspinner werbeagentur og geändert oder bearbeitet werden.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der ideenspinner werbeagentur og Korrekturmuster vorzulegen.
8.2 Die Produktionsüberwachung durch die ideenspinner werbeagentur og erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die ideenspinner werbeagentur og berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die ideenspinner werbeagentur og haftet nur für Fehler bei eigenem Verschulden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Nach dem vom Auftraggeber ein Gut zum Druck an die ideenspinner werbeagentur og erteilt wurde, ist die ideenspinner werbeagentur og für Fehler (Layout, Farbe, Rechtschreibung, etc.) nicht haftbar.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der ideenspinner werbeagentur og fünf einwandfreie Belege unentgeltlich. Die ideenspinner werbeagentur og ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
9. Gewährleistung
9.1 Die ideenspinner werbeagentur og verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich an die ideenspinner werbeagentur og geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Siehe auch Punkt 8.2 Gut zum Druck und 10.5 Freigabe von Entwürfen.
10. Haftung
10.1 Die ideenspinner werbeagentur og haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ideenspinner werbeagentur og nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die ideenspinner werbeagentur og gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Die ideenspinner werbeagentur og tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Sofern die ideenspinner werbeagentur og selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt diese hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der ideenspinner werbeagentur og zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4 Der Auftraggeber stellt die ideenspinner werbeagentur og von allen Ansprüchen frei, die Dritte an die ideenspinner werbeagentur og stellen, für ein Verhalten, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Arbeiten, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der ideenspinner werbeagentur og.
10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die ideenspinner werbeagentur og nicht.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die ideenspinner werbeagentur og behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die ideenspinner werbeagentur og eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die ideenspinner werbeagentur og Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3. Der Auftraggeber versichert und garantiert, dass er zur Verwendung aller der ideenspinner werbeagentur og übergebenen Vorlagen und Daten berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die ideenspinner werbeagentur og von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die ideenspinner werbeagentur og ist in jedem Fall schad- und klaglos zu halten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Götzis, Vorarlberg.
12.2 Die Unwirksamkeit eines Punktes der angeführten Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Gerichtsstand ist Feldkirch, Vorarlberg. Die ideenspinner werbeagentur og ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
12.4 Es gilt österreichisches Recht.
Götzis, im September 2013